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Dienstag 10. Dezember 2019
TÜV Rheinland: Smart Toys, Internet und die Probleme beim Datenschutz

Ist ein Spielzeug mit dem Internet verbunden, ist es angeblich "smart". Heißt aber auch: Es gibt Daten des Nutzers und seiner lokalen Umgebung preis. Ob smarte Puppen, Teddys oder Roboter: Der TÜV Rheinland empfiehlt, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung zu kontrollieren. Und nicht zu vergessen: Gemeinsam mit Kindern spielen ist immer besser als Fertiglösungen vorzusetzen.

Konsumenten stehen Smart Toys, beispielsweise Puppen oder Robotern, die mit dem Internet verbunden werden, noch skeptisch gegenüber.

Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey zum Thema Smart Toys zeigt, dass gut 94 Prozent der Befragten derzeit kein solches Spielzeug kaufen möchten. Davon lehnen den Kauf rund 76 Prozent komplett ab, etwa 18 Prozent würden eher nicht zu smarten Kätzchen und Co. greifen. Die Ergebnisse stammen aus einer repräsentativen, von TÜV Rheinland beauftragten Civey-Umfrage vom November 2019 unter rund 2.500 Befragten in Deutschland.

Datenschutz an erster Stelle

„Ein smartes Spielzeug ist mit dem Internet verbunden. Darauf weisen die Hersteller in der Regel hin“, erklärt Günter Martin, Internet-Experte beim TÜV Rheinland. Funktioniert das Spielzeug über eine Spracheingabe, ist dafür praktisch immer eine Internetverbindung notwendig. Wer unsicher ist, ob das Gerät Daten via WLAN überträgt, kann entweder im Router-Protokoll nachschauen oder prüfen, ob das Gerät außerhalb der WLAN-Reichweite noch vollständig funktioniert.

Darüber hinaus können sich Eltern oder Großeltern beispielsweise vorab im Internet darüber informieren, ob das Gerät in Sachen Datenschutz als unsicher gilt. Eine Datenschutzerklärung sollte unbedingt vorhanden sein. Diese sollten sich Verbraucher auch im Hinblick auf Begriffe wie Dritte, Dienstleister, Angebot oder Werbung durchlesen. So lässt sich herausfinden, ob personenbezogene Daten an dritte Unternehmen weitergegeben werden, um sie beispielsweise für personalisierte Werbung zu nutzen.

Kompetenz zeigen, Spielzeug und App testen

Ist für den Gebrauch des Spielzeugs eine App erforderlich, braucht das Kind Zugang zu einem Smartphone. Im Appstore und/oder bei Google Play finden sich Beschreibungen und Bewertungen der App. „Am besten lädt man sich die App herunter und probiert sie selbst einmal aus“, so Martin. Wichtig für den Datenschutz ist, sich in der App nicht nur registrieren, sondern auch deregistrieren zu können.

Ansonsten kann es notwendig werden, den Anbieter anzuschreiben, um die Daten später löschen zu lassen. Martin rät, sich vorab in Ruhe mit dem Gerät zu beschäftigen und es zu konfigurieren. „Eltern können das Spielzeug selbst testen und es später ihrem Kind erklären“, sagt Martin. Nach der ersten Konfiguration empfiehlt er regelmäßige Firmware-Updates und Aktualisierungen der App zu nutzen.

 

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Von: Pressemeldung TÜV Rheinland
 
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