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Sonntag 17. August 2008
Modellbahn-Sammler griff bei Märklin-Toilettenhäuschen daneben

Märklin-Nachbau bei eBay teuer ersteigert, Modellbahn-Sammler "griff ins Klo"

Der Kauf eines Märklin-Toilettenhäuschens in Miniaturausgabe über eBay wurde für einen Modellbahn-Sammler zu einem teuren Fehlkauf, einem "Griff ins Klo".

Denn das Mini-Toilettenhaus, das er bei eBay für 2.247 Euro ersteigerte, war kein Original-Märklin-Artikel sondern eine Nachbildung und auch nicht so alt, wie das Original-Toilettenhaus von Märklin. 

Das Miniatur-Toilettenhaus war auf der eBay-Seite des Verkäufers als "selten", "Rarität" und  "alt" beschrieben worden, hinter der Herstellerangabe "Märklin" war ein Fragezeichen: "Märklin?".

Mit dem teuren Fehlkauf wollte sich der Modellbahn-Sammler nicht abfinden und verklagte den Verkäufer. Doch vor Gericht unterlag der Modellbahn-Sammler, denn auch Nachbildungen einer Märklin-Toilette sind selten und das Toilettenhäuschen war aus den 80er Jahren, also durchaus alt.

Das Landgericht München I wies die Klage in zweiter Instanz ab, denn der Irrtum sei "allein dem Leichtsinn des Klägers" zuzuschreiben und "vor solchen Risikogeschäften kann das Zivilrecht nicht schützen".

Seien Sie bei eBay-Käufen also nicht so "leichtsinnig" und beachten Sie diese 7 Punkte:

  1. Beurteilen Sie ein teures Sammlerobjekt nicht nur nach Fotos im Internet und nach der Beschreibung. Solche Objekte sollten Sie sich nach Möglichkeit persönlich ansehen.
  2. Setzt ein eBay-Anbieter bei einer Beschreibung hinter ein wichtiges Merkmal ein Fragezeichen, sollten Sie davon ausgehen, dass die Angabe nicht zutrifft. Es handelt sich um einen beliebten Trick vieler eBay-Anbieter, um einen höheren Preis zu erzielen.
  3. Verlassen Sie sich nicht auf Angaben wie "alt" und "selten", suchen Sie nach genauen Angaben wie das konkrete Baujahr, die gebaute Stückzahl oder Angaben in der Literatur und im Internet über noch vorhandene Exemplare.
  4. Fragen Sie beim Verkäufer nach, wenn Angaben fehlen oder unsicher sind. Dabei gilt: "Keine Antwort ist auch eine Antwort!".
  5. Lassen Sie sich alle wichtigen Angaben vor dem Kauf schriftlich zusichern. Dokumentieren Sie die Antworten des Käufers und den eBay-Angebotstext.
  6. Vereinbaren Sie mit dem Käufer ein Rückgaberecht, für den Fall, dass zugesicherte Eigenschaften fehlen oder nicht eingehalten wurden.
  7. Zahlen Sie bei teuren Objekten über den PayPal-Dienst, dann erhalten Sie bis zu 1.000 Euro zurück, wenn der Verkäufer nicht liefert und Sie das innerhalb von 45 Tagen bei PayPal melden. Ansonsten bleibt noch ein Notaranderkonto für hochpreisige Objekte, oder Sie holen die Ware persönlich ab und bezahlen bei Übergabe des einwandfreien Artikels.

Seien Sie bei "Schnäppchen" in eBay vorsichtig, denn eBay ist zwar eine phantastische Fundgrube für uns Modellbahner und Sammler, aber leider auch ein Tummelplatz für einige zwielichtige Gestalten, die unter dem Deckmantel des privaten Verkäufers gewerblichen Handel mit Modellbahnartikeln treiben und gutgläubige Modellbahner durch raffinierte Formulierungen reinlegen wollen. Das ist hart an der Grenze des Betrugs, aber häufig durch Formulierungen im Angebotstext juristisch nicht angreifbar, so dass die Opfer auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Von: MAB
 
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