Modellbahntechnik RSS-Feed

Abonnieren Sie jetzt unseren RSS-Feed und verpassen Sie keine Nachricht mehr!

 

Anleitung für den Internet Explorer 7

Anleitung für Firefox 2.0

Nachrichten Archiv:

Montag 11. August 2008
Fleischmann ändert Reparatur-Annahme und kündigt unbearbeitete Rücksendung an!

Fleischmann-Reparaturannahme nur noch über den Fachhandel

Fleischmann gibt auf der Webseite bekannt, dass ab dem 1. August 2008 sämtliche Reparaturen, Reklamationen und Ersatzteilbeschaffungen nur noch über den Fleischmann-Fachhandel und nicht mehr direkt abgewickelt werden.

Der Fachhändler soll die defekten Artikel begutachten und diese ggf. an einen empfohlenen Reparatur- bzw. Umbaubetrieb (zum Beispiel bei Digital-Umbauten) weiterleiten.

Begründet wird dies mit einer schnelleren Bearbeitung - nur entstehen dadurch sicher in vielen Fällen zusätzliche Kosten für den Kunden. Denn der Händler wird den Versand an Fleischmann sicher nicht kostenlos durchführen und auch etwas für die Begutachtung verdienen wollen.

Die Firma Fleischmann bearbeitet nur noch Garantiefälle. Doch auch hier akzeptiert Fleischmann keine direkte Zusendung mehr, Sie müssen die Garantiefälle ebenfalls über den Fachhandel abwickeln.

Was mit direkt eingesendeten Fleischmann-Artikeln passiert, ist bei Fleischmann ebenfalls nachzulesen:

"Artikel, die nach dem 1. August 2008 nicht vom Fachhandel an uns eingeschickt werden, müssen wir leider unbearbeitet zurücksenden. Wir bitten Sie dafür um Verständnis, denn diese Maßnahme dient dazu, alle Ihre Aufträge noch schneller bearbeiten zu können."

Was im Gewährleistungsfall passiert, erklärt Fleischmann nicht. Denn es besteht ein Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

"Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. ... Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt." (Auszug aus Wikipedia-Beitrag zum Thema "Gewährleistung)

Im Garantiefall kann der Hersteller dem Kunden durchaus zumuten, auch einen weit entfernten Händler für die Garantie-Inanspruchnahme aufzusuchen. Denn die Garantieleistung ist ja freiwillig. Doch bei der Gewährleistung ist das anders, da es eine gesetzliche Verpflichtung ist.

Solange ein Händler am Ort ist, der die Gewährleistung kostenlos abwickelt, dürfte der Kunde keinen Nachteil haben. Die kompetente Beratung durch den Fachhändler ist sogar ein Vorteil der neuen Regelung, denn nicht immer liegt tatsächlich ein Defekt oder anderer Mangel vor.

Doch was machen Sie als Kunde, wenn Ihr "Fachhändler" ein Online-Shop ist und es in der Nähe Ihres Wohnorts keinen Fachhändler gibt? Oder wie reagieren Sie, wenn Ihr Fachhändler für die Abwicklung eine Gebühr verlangt, da die Ware nicht bei ihm gekauft wurde?

Schreiben Sie uns, wie die neue Regelung bei Ihnen funktioniert hat. Wir sind auf Ihre Meldungen gespannt: info@2media.de

Von: MAB
 
Zum Newsletter anmelden Nein danke.